Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfe und weiteren Unterstützungsleistungen.
Corona-Kredithilfe
Finanzielle Engpässe überbrücken
Liebe Unternehmer/innen, Selbstständige, Freiberufler,
die Corona-Pandemie hält uns alle in Atem. Die Maßnahmen zu deren Eindämmung führen bei vielen von Ihnen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bis hin zu existenziellen Herausforderungen. Als genossenschaftliche Bank wollen wir unserem Auftrag gerecht werden und unsere Kunden unterstützen, die vor der Krise ein tragfähiges Geschäftsmodell hatten. Für diese Beurteilung legen wir den Jahresabschluss per 31.12.2018 sowie die BWA + SuSa per 31.12.2019 zugrunde.
Unseren Beitrag verstehen wir als einen Teil einer für Sie notwendigen Gesamtlösung. Es ist wichtig, dass alle möglichen Maßnahmen wie z.B. Kurzarbeitergeld, steuerliche Liquiditätshilfen, Zuschüsse des Landes bzw. des Bundes, Vereinbarungen mit Gesprächspartnern sowie Fördermöglichkeiten durch Bund und Land geprüft bzw. genutzt werden, um die negativen Auswirkungen der Krise abzumildern.
Wir möchten Sie informieren, wie die VR Bank Tübingen eG die regionale Wirtschaft in der aktuellen Situation unterstützt.
Unterstützung Ihrer VR Bank Tübingen
Tilgungsaussetzung
In einem ersten Schritt bieten wir auf Nachfrage unserer Kunden eine Tilgungsaussetzung für (vorerst) 3 Monate an, wofür keine Unterlagen einzureichen sind. Bei längeren Tilgungsaussetzungen sind von unseren Kunden bankübliche Unterlagen einzureichen
VR Smart flexibel Förderkredit
Mit dem VR Smart flexibel Förderkredit bieten wir Unternehmern, Selbstständigen und Gewerbetreibenden im Rahmen des "KfW-Sonderprogramm 2020 – etablierte und junge Unternehmen" ab sofort eine schnelle und einfache Kreditlösung bis 100.000 Euro, die Sie auch direkt online beantragen und abschließen können.
Kreditprogramme
Folgende Förderprogramme von Bund und Ländern stehen Ihnen zur Verfügung:
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der L-Bank
Eine breite Palette bereits etablierter Förderinstrumente kann zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs eingesetzt werden.
So können Sie die Förderung beantragen
Anträge können ab sofort gestellt werden
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Landesförderinstitute können ab sofort bei Ihrer VR Bank Tübingen eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer VR Bank Tübingen eG.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
- eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
Weitere Maßnahmen
Folgende Maßnahmen können Sie zusätzlich in Anspruch nehmen:
E-Commerce
Auch im Bereich E-Commerce möchten wir unsere regionalen Händler unterstützen.
Bis 30.09.2020 bieten wir Ihnen deshalb zusammen mit unserem Partner VR Payment, eine Komplettlösung für einen Online-Shop inklusive Zahlverfahren kostenlos an.
Leistungen
- Onlineshop inkl. Hosting
- Intuitive Bedienung
- Automatische Updates
- Hohe Sicherheit
- beliebte Zahlverfahren
- zusätzliche Zahlverfahren add-on
- Payment Gateway
- Hotline und Online Dokumentation
- Laufzeit 24 Monate
Zahlverfahren
- Mastercard / Visa
- Sepa
- paydirekt
Konditionen
129,90 EUR/mtl.
bis 30.09.2020
0,- EUR/mtl.- inkl. 3.000 EUR Umsatzvolumen pro Monat gebührenfrei1
- Transaktionsgebühren 0,- EUR1
- Sonderkündigungsrecht bis 30.09.2020
- sofort einsetzbar
- bei Vertragslaufzeit nach 30.09.2020 129,90 EUR/mtl.
1 Inkludiert sind Onlineshop, Hosting sowie die Händlergebühren für die Akzeptanz der im jeweiligen Paket angegebenen Zahlarten. Weitere Servicefunktionen zum Payment Gateway und Zahlarten müssen separat (teilweise gegen Zuzahlung) beauftragt werden. Alle genannten Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten.
Wir beraten Sie gerne.
Weitere Informationen
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.